Was wir kosten

Die Frage nach den Kosten ist legitim und wichtig.

Eine Preisliste haben wir nicht auf dieser Seite. Wir möchten Ihnen hier aber zeigen, wie Behandlungskosten berechnet werden, und wie wir die Sache mit dem Geld sehen. Erst einmal allgemein:

Tierärztliche Gebühren sind festgelegt in einer Gebührenordnung

("GOT"). Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz – es ist also jedermann zugänglich. In dieser Gebührenordnung sind alle Leistungen einzeln aufgelistet, und es werden Preise dafür genannt.

Diese Preise staffeln sich in den "ein-, zwei- und dreifachen Satz". Ein Beispiel: laut GOT kostet eine Röntgenerstaufnahme netto minimal 28,63 €, im Mittelsatz 57,26 € und maximal 85,89 €. Ein Unter- oder Überschreiten ist nicht erlaubt. Der dreifache Satz ist vom Gesetzgeber eher für Nächte und die Wochenenden vorgesehen, und der einfache Satz ist landesweites Minimum. Das Gesetz staffelt auch "nach örtlichen Gegebenheiten". In ländlicher Umgebung wird die Abrechnung eher zwischen Minimum und Mittelsatz liegen, während sich in Städten häufig an den mittleren Gebührensatz angenähert wird. Und eine Staffelung "nach dem Wert des Tieres" erfolgt ebenfalls, wobei keineswegs der individuelle Wert gemeint ist. So kostet eine Allgemeine Untersuchung beim Heimtier weniger als bei der Katze und beim Hund. Auch eine Röntgenerstaufnahme bei kleinen Heimtieren kostet netto minimal 17,18 €, im Mittelsatz 34,36 € und maximal 51,54 €.

Wir berechnen bei fast allen unseren Leistungen den 1,2 bis 1,4fachen Satz. Am Beispiel der Röntgenerstaufnahme: wir berechnen sie mit netto 35,78 €.

Wer also "billig" sucht, muss wohl weitersuchen. Wir sind das nicht. Aber teuer sind wir gewiss auch nicht. Sämtliche Leistungen werden korrekt und genau aufgelistet - es wird also nicht pauschal ein Preis eingetragen, sondern ganz individuell berechnet (dies gilt besonders bei "Routineeingriffen").

Wir finden, dass der einzelne Preis für eine einzelne Leistung auch gar nicht unbedingt der springende Punkt ist. Denn es kommt darauf an, daß die Gesamtkosten angemessen sind.

Wenn jemand seine Spritze ganz billig macht – und diese aber gar nicht nötig war? Dann war billig doch verdammt teuer.

Gern erläutern wir unsere Arbeit und unsere Abrechnung. Auf ihren Wunsch erstellen wir Kostenvoranschläge, soweit die Situation medizinisch überschaubar ist. Fragen Sie uns einfach.

Zur Bezahlung selbst haben Sie die Wahl: entweder bar oder per EC-Karte plus Geheimnummer.

Bei Versicherungsfällen wie Beißunfällen ist noch folgendes hinzuzufügen: hat der geschädigte Hund einen Tierarztbesuch nötig, dann lassen Sie sich als Begleiter dieses Hundes die Haftpflichtversicherungsdaten des "Gegners" samt Versicherungsnummer und Telefonnummer sowie die privaten Daten aushändigen.

Beim Tierarzt gilt jedoch, die Kosten zuerst vorzustrecken oder den Begleiter des beißenden Hundes gleich mitzubringen - leider gibt es immer wieder Schwierigkeiten bei der Rechnungsstellung in dieser besonderen Situation und wir Tierärzte sind keine Kreditinstitute.

Bei OP-Versicherungen gibt es auch die Möglichkeit der Direktabrechnung von Versicherung zum Tierarzt.

Ihre Christina Röhl


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